Rechtsprechung
   BayObLG, 29.10.1999 - 1Z BR 79/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5196
BayObLG, 29.10.1999 - 1Z BR 79/99 (https://dejure.org/1999,5196)
BayObLG, Entscheidung vom 29.10.1999 - 1Z BR 79/99 (https://dejure.org/1999,5196)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Oktober 1999 - 1Z BR 79/99 (https://dejure.org/1999,5196)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5196) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung des Vaterschaftsanerkenntnisses im Geburtenbuch, wenn die Eltern griechische Staatsangehörige sind; Beurteilung des Familiennamens des Kindes griechischer Eltern bei einer "hinkenden Ehe"; Eheschliessung vor einem zur Trauung in Deutschland nicht ermächtigten ...

  • vfst.de

    §§ 21, 29, 45, 49, 60 PStG, Art. 10, 13, 226 EGBGB, §§ 1310, 1592, 1595, 1597 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung des Familiennamens und des Vaterschaftsanerkenntnisses eines griechischen Ehepaars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 699
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.06.1995 - XII ZR 123/94

    Anforderungen an Form einer Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung des Kindes

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1999 - 1Z BR 79/99
    aa) Er hat die Anerkennungserklärung in der nach § 1597 Abs. 1 BGB erforderlichen Form abgegeben, nämlich gegenüber dem hierzu ermächtigten Urkundsbeamten des Jugendamts der Stadt Nürnberg (§ 59 Abs. 1 SGB VIII; vgl. BGH NJW 1995, 2346 ).
  • BGH, 09.12.1964 - VIII ZR 304/62

    Vertragsstatut und Vollmachtsstatut

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1999 - 1Z BR 79/99
    Der Formmangel hatte zur Folge, daß die Ehe in Deutschland als nicht existent angesehen werden mußte (vgl. BGHZ 43, 21.3/227; Palandt/Heldrich Art. 13 EGBGB Rn. 28).
  • BGH, 14.10.1992 - XII ARZ 23/92

    Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Abänderung einer Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1999 - 1Z BR 79/99
    Aus der internationalen Zuständigkeit ergibt sich die Anwendung des deutschen Verfahrensrechts (lex fori, vgl. BGH NJW-RR 1993, 130 ; BayObLGZ aaO).
  • BayObLG, 19.07.1995 - 1Z BR 160/94

    Vaterschaftanerkenntnis nach montenegrinischem Recht

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1999 - 1Z BR 79/99
    Sie ist schon deshalb gegeben, weil eine Eintragung im deutschen Geburtenbuch beantragt ist; die internationale Zuständigkeit folgt aus der örtlichen Zuständigkeit (vgl. § 50 Abs. 1 PStG ; BayObLGZ 1995, 238/240).
  • BayObLG, 09.08.1994 - 1Z BR 64/94
    Auszug aus BayObLG, 29.10.1999 - 1Z BR 79/99
    Im vorliegenden Fall war der die Trauung vornehmende Geistliche zur Eheschließung in Deutschland im Sinn von § 15a EheG nicht ermächtigt (vgl. BayObLGZ 1994, 227/230).
  • OLG Hamm, 26.10.2017 - 10 U 31/17

    Enkel kann Pflichtteil zustehen, nachdem der Großvater den Sohn enterbt hat

    Auch nach den §§ 66, 60 I S.1, 61 a Nr. 3, 62 I Nr. 3 PStG a. F. wurde der Beweis der rechtlichen Abstammung durch die Vorlage einer Geburtsurkunde erbracht (vgl. dazu: BayObLG, Beschluss vom 29.10.1999, 1 Z BR 79/99, Juris-Rz. 14).
  • LG Hagen, 08.02.2017 - 3 O 171/14

    Auswirkung einer Pflichtteilsentziehung auf die Pflichtteilsberechtigung eines

    Bereits nach dem Personenstandsgesetz in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung erbrachten Geburtsurkunde und Geburtenbuch gem. §§ 66, 60 Abs. 1 S. 1, 61a Nr. 3, 62 Abs. 1, 1. Var., Nr. 3 PStG aF den Beweis für die rechtliche Abstammung (BayObLG, Beschl. v. 29.10.1999 - 1Z BR 79/99, juris Rn. 14: Zur Erstreckung der Beweiswirkung auf die anerkannte Vaterschaft), wobei die Beweiskraft der vormaligen Personenstandsbücher nach § 76 Abs. 1 PStG fortgilt.
  • BGH, 10.07.2019 - XII ZB 33/18

    Anspruch auf statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung eines Kindes bei

    Denn anderenfalls würde die Fortgeltung des alten Rechts ohne sachlichen Grund perpetuiert (vgl. etwa OLG Celle OLGR 2007, 944; OLG Hamm FamRZ 2005, 291, 292; BayObLG FamRZ 2000, 699, 700; Erman/Hohloch BGB 15. Aufl. Art. 19 EGBGB Rn. 7 mwN; MünchKommBGB/Helms 7. Aufl. Art. 19 EGBGB Rn. 63 mwN; Staudinger/Rauscher BGB [2016] Art. 224 § 1 EGBGB Rn. 5 ff.).
  • KG, 19.04.2023 - 4 ORs 9/23

    Strafbarkeit des Erschleichen eines Aufenthaltstitels durch eine

    Diese beweisen als öffentliche Urkunden über die Abgabe von Erklärungen (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 29. Oktober 1999 - 1Z BR 79/99 -, juris Rn. 19) gemäß § 415 Abs. 1 ZPO jedoch nur, dass die jeweiligen Erklärungen tatsächlich abgegeben wurden, nicht aber, dass sie auch inhaltlich richtig sind (vgl. Huber in Musielak/Voit, ZPO 19. Aufl., § 415 Rn. 10; Puppe/Schumann in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB 5. Aufl., § 271 Rn. 28).
  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 15 W 367/07

    Berichtigung des Geburtsbuches; "Flüchtlingspass" als personenstandsrechtlich

    Sie ist schon deshalb gegeben, weil eine Eintragung im deutschen Geburtenbuch beantragt ist (BayObLG StAZ 2000, 45); die internationale Zuständigkeit folgt aus der örtlichen Zuständigkeit (vgl. § 50 Abs. 1 PStG).

    Aus der internationalen Zuständigkeit ergibt sich die Anwendung des deutschen Verfahrensrechts (lex fori, vgl. BGH NJW-RR 1993, 130) Nach deutschem Personenstandsrecht ist somit die Frage zu beurteilen, ob die vom Beteiligten zu 1 beantragte Eintragung im deutschen Geburtenbuch vorzunehmen ist (BayObLG StAZ 2000, 45).

  • OLG Hamm, 08.04.2008 - 15 W 383/07

    Zum zulässigen Gegenstand einer sofortigen Beschwerde wegen der Berichtigung im

    Sie ist schon deshalb gegeben, weil eine Eintragung im deutschen Geburtenbuch beantragt ist (BayObLG StAZ 2000, 45); die internationale Zuständigkeit folgt aus der örtlichen Zuständigkeit (vgl. § 50 Abs. 1 PStG).

    Aus der internationalen Zuständigkeit ergibt sich die Anwendung des deutschen Verfahrensrechts (lex fori, vgl. BGH NJW-RR 1993, 130) Nach deutschem Personenstandsrecht ist somit die Frage zu beurteilen, ob die vom Beteiligten zu 1 beantragte Eintragung im deutschen Geburtenbuch vorzunehmen ist (BayObLG StAZ 2000, 45).

  • BayObLG, 11.01.2002 - 1Z BR 51/01

    Alternative Abstammungsstatute - Konkurrenz zwischen früherem Ehemann und

    Sind gemäß Art. 19 Abs. 1 EGBGB für die Abstammung des Kindes zwei Rechtsordnungen alternativ maßgeblich, so bietet diejenige die günstigste Auswirkung, die dem Kind zuerst zu einem Vater verhilft (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 699/700; BayObLGZ 2000, 205/208).
  • OLG Hamm, 27.03.2014 - 15 W 421/13

    Maßgebliches Recht für die Bestimmung der Vaterschaft

    So wird vertreten, dass diejenige Rechtsordnung maßgeblich sein soll, welche dem Kind zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Vater zuordnet (BayObLG FamRZ 2000, 699 ff.; vgl. auch: Klinkhardt in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., Art. 19 EGBGB, Rn. 17).
  • OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06

    Ermittlungspflicht eines Standesbeamten bei einer Beurkundung der Geburt eines

    Sie ist schon deshalb gegeben, weil eine Eintragung im deutschen Geburtenbuch beantragt ist; die internationale Zuständigkeit folgt aus der örtlichen Zuständigkeit (vgl. § 50 Abs. 1 und 2 PStG; BayObLG FamRZ 2000, 699 = StAZ 2000, 45).
  • KG, 19.04.2023 - 9 ORs 9/23

    Vaterschaftsanerkennung durch nicht leiblichen Vater; Rechtmäßigkeit der

    Diese beweisen als öffentliche Urkunden über die Abgabe von Erklärungen (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 29. Oktober 1999 - 1Z BR 79/99 -, juris Rn. 19) gemäß § 415 Abs. 1 ZPO jedoch nur, dass die jeweiligen Erklärungen tatsächlich abgegeben wurden, nicht aber, dass sie auch inhaltlich richtig sind (vgl. Huber in Musielak/Voit, ZPO 19. Aufl., § 415 Rn. 10; Puppe/Schumann in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB 5. Aufl., § 271 Rn. 28).
  • OLG Schleswig, 19.08.2002 - 2 W 6/02

    Abstammung eines Kindes von Eltern verschiedener Staatsangehörigkeit

  • AG Nürnberg, 14.12.2009 - UR III 264/09

    Personenstandssache: Nachbeurkundung der Geburt eines in der russischen

  • OLG Hamm, 18.06.2004 - 9 UF 153/02
  • VG Karlsruhe, 10.09.2003 - 11 K 3824/02

    Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

  • AG Hannover, 13.05.2002 - 608 F 4451/01
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht